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Allgemeine Tarife für die Versorgung mit Wasser aus dem Versorgungsnetz der Stadtwerke Schwentinental GmbH
Gültig ab 01.01.2010, Anlage zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).
Aufgrund der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden (AVBWasserV) vom 20.06.1980 sowie der ergänzenden Bestimmungen stellen die STADTWERKE SCHWENTINENTAL GMBH den Kunden Wasser zu folgenden Tarifen und Bestimmungen zur Verfügung:
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Grundpreistarif
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1.1 Verbrauchspreis
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1,76 €/cbm
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1,88 €/cbm
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1.2 Grundpreis
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a) monatlicher Grundpreis für Wohnungswasserzähler (private Haushalte)
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für den ersten Wasserzähler
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1,60 €
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1,71 €
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für jeden weiteren Wasserzähler
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0,53 €
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0,57 €
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b) monatlicher Grundpreis für Hauswasserzähler und Wasserzähler in sonstigen Objekten je Zähler für die Größen
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Qn bis 5 cbm/h
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1,60 €
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1,71 €
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Qn bis 10 cbm/h
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2,68 €
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2,87 €
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Qn bis 20 cbm
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5,35 €
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5,72 €
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Qn bis 50 cbm
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10,70 €
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11,45 €
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Qn über 50 cbm
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26,74 €
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28,61 €
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1.3 Für Bauzwecke (Bauwasser)
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a) Für die provisorische Wasserversorgung auf Baustellen beträgt der Wasserpreis
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1,76 €/cbm
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1,88 €/cbm
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b) Der monatliche Grundpreis beträgt je Zähler bzw. je Standrohr für alle Größen
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8,02 €
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8,58 €
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(*Brutto = inkl. 7% MWSt.)
Diese Informationen stehen Ihnen auch als PDF-Download Datei und damit auch zum sofortigen Ausdrucken zur Verfügung:
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Unsere Wassertarife
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Allgemeine Bestimmungen Die Zählerablesung und Verbrauchabrechnung erfolgen in der Regel jährlich. Die Kunden sind verpflichtet, in den dazwischenliegenden 11 Monaten – dem Verbrauch angemessen – 11 gleiche Abschlagsbeträge an die Stadtwerke Schwentinental GmbH zu leisten. Die Abschlagsbeträge werden in ihrer Höhe auf volle EURO gerundet und von der Stadtwerke Schwentinental GmbH jeweils nach dem voraussichtlichen Verbrauch festgesetzt. Die Stadtwerke Schwentinental GmbH behalten sich vor, in den ablesefreien Monaten Kontrollablesungen vorzunehmen.
Die jeweilige Jahresabrechnung erfolgt nach dem tatsächlich für einen Zeitraum von 12 Monaten gemessenen Verbrauch unter Anrechnung der bis zur Abrechnung tatsächlich geleisteten Abschlagsbeiträge.
Bei Änderungen des Arbeitspreises, der Grundpreise oder der Umsatzsteuer während eines Abrechnungszeitraumes werden die Jahresgrundpreise und der Wasserverbrauch zeitanteilig abgerechnet. Bei der Aufteilung des Wasserverbrauches werden jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen auf der Grundlage von Erfahrungswerten berücksichtigt (siehe auch § 24 AVBWasserV).
Für Abrechnungszeiträume, die kein volles Jahr umfassen, wird je Kalendertag 1/365 des Jahresgrundpreises verrechnet.
Eine Änderung der Ablese- und Abrechnungszeiträume bleibt vorbehalten.
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Änderungen dieser Allgemeinen Tarife werden gemäß ihrer öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
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Die im Zusammenhang mit dem zwischen dem Kunden und der STADTWERKE SCHWENTINENTAL GMBH bestehenden Vertragsverhältnis anfallenden Daten werden ausschließlich aus dem Vertragszweck dienenden Gründen in der Datenverarbeitung gespeichert.
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Die vorstehenden Tarife treten zum 01. Februar 2004 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Tarife vom 01. Oktober 2002 außer Kraft.
Schwentinental, den 28.12.2009– Stadtwerke Schwentinental GmbH
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Weitere Informationen im Bereich Wasser
Wasser
Abwasser
Abwassergebühren
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