Fragen und Antworten zum Messstellenbetrieb

Preisblatt "Digitale Messtechnik"

Preisblatt Digitale Messtechnik gültig ab 01.01.2024

Preisblatt Digitale Messtechnik gültig ab 01.01.2024

Einen Antrag auf Befundprüfung können Sie hier downloaden.

Eine Kurzanleitung zum Drehstromzähler (Hersteller: eBZ) erhalten Sie hier

Eine Kurzanleitung zum Drehstromzähler (Hersteller: Lackmann) erhalten Sie hier

Was sind moderne Messeinrichtungen und wie unterscheiden sie sich von herkömmlichen Zählern?

Moderne Messeinrichtungen (mME) sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen Zähler. Anders als bei den bestehenden Zählern, an denen man ausschließlich den aktuellen Zählerstand ablesen kann, zeigen moderne Messeinrichtungen neben dem aktuellen Stromverbrauch auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an.

Worin besteht der Nutzen für den Kunden durch den Einbau von modernen Messeinrichtungen?

Der Gesetzgeber will mit der Einführung moderner Messeinrichtungen die Ziele der Energiewende erreichen. Ein wichtiges Ziel der Energiewende ist die Verbesserung der Energieeffizienz. Dank moderner Messeinrichtungen erhalten Sie einen genauen Überblick über Ihren aktuellen und auch zurückliegenden Stromverbrauch. Sie sollen so angeregt werden, mit Energie bewusster umzugehen und Ihre Energieversorgung effizienter zu machen und Einsparpotentiale zu nutzen.

Wann werden die modernen Messeinrichtungen eingebaut?

Bei Neuanlagen/Neubauten haben wir seit Anfang 2016 mit dem Einbau moderner Messeinrichtungen begonnen.
Ab 2019 werden wir über den Turnuswechsel jährlich ca. 500 Stück moderne Messeinrichtungen verbauen. Über die Umrüstung Ihrer Messstelle werden Sie rechtzeitig vorab informiert.

Was ändert sich an den Kosten für den Kunden durch die Einführung von modernen Messeinrichtungen?

Der Einbau der modernen Messeinrichtung ist für die Kunden kostenlos.
Für den Messstellenbetrieb gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Preisobergrenze von 20€ pro Jahr.

Wie funktioniert die Bedienung und Ablesung der modernen Messeinrichtung?

Die Funktionsweise der modernen Messeinrichtung in einer Bedienungsanleitung erhalten Sie hier. An der Ablesung ändert sich nichts. Der aktuelle Zählerstand ist digital ablesbar. Nach Eingabe eines 4- stelligen PIN-Codes werden aktuelle und zurückliegende Verbrauchswerte angezeigt.

Was ist im Unterschied ein intelligentes Messsystem (iMS)?

Ein intelligentes Messsystem (iMS) besteht aus zwei Komponenten:

Moderne Messeinrichtung
Kommunikationseinheit - Smart-Meter-Gateway

Das Smart-Meter-Gateway ermöglicht u.a. die verschlüsselte Übermittlung von Zählerständen über das Internet, sodass eine Vor-Ort Ablesung nicht mehr notwendig ist. Außerdem können Verbrauchswerte zukünftig über ein Online-Portal visualisiert werden. Eine moderne Messeinrichtung (ohne Gateway) wird weiterhin Vor-Ort abgelesen.

Bei wem werden intelligente Messsysteme eingebaut?

Verbraucher ab einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden oder mehr sollen ein intelligentes Messsystem erhalten, ebenso wie dezentrale Erzeugungsanlagen ab 7 kW installierter Leistung.

Wann werden die intelligenten Messsysteme eingebaut?

Mit  dem  Einbau von intelligenten Messsystemen beginnen wir, sobald drei zertifizierte Gateways unterschiedlicher Hersteller am Markt verfügbar sind.
Aktuell ist dies noch nicht der Fall.

Kann der Einbau intelligenter Messtechnik* abgelehnt werden?

Nein, der Einbau ist gesetzlich vorgeschrieben.

* Intelligente Messtechnik bezeichnet im Folgenden je nach Einbaufall eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem.

Wer trägt die Kosten bei einem notwendigen Umbau des Zählerschrankes?

Grundsätzlich trägt der Anschlussnehmer die Kosten für einen notwendigen Umbau. Im Netzgebiet der Stadtwerke Schwentinental wird ein Umbau des Zählerschrankes jedoch nur in sehr geringer Anzahl von Kundenanlagen nötig sein.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird die intelligente Messtechnik eingeführt?

Auslöser ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, welches im September 2016 in Kraft getreten ist. Der Kern des Gesetzes bildet das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das im Allgemeinen den Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen und Zählern regelt. Die Einbaupflichten sind im §29 des MsbG geregelt. Die Preisobergrenzen nach den jeweiligen Verbrauchsgruppen finden Sie im §31 MsbG.