Haus- und Badeordnung für das Freibad Schwentinental

1.  Zweck der Haus- und Badeordnung      

Die Haus- und Badeordnung im Freibad Schwentinental dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades.

2. Hinweise zur Datenverarbeitung

Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter:
 www.stadtwerke-schwentinental.de/datenschutz        

3. Verbindlichkeit der Haus- und Badeordnung

3.1
Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich.
3.2
Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.       
3.3
Das Personal des Bades übt das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Nutzer die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. Darüber hinaus kann ein Hausverbot durch die Stadtwerke Schwentinental GmbH ausgesprochen werden.             
3.4
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen oder Nutzung durch bestimmte Personengruppen (z. B. Schul- und Vereinsschwimmen) können Ausnahmen zugelassen werden, ohne, dass es einer Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.            
3.5
Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch die Stadtwerke Schwentinental GmbH erlaubt.

4.  Öffnungszeiten, Preise

4.1
Die Öffnungszeiten und Eintrittspreise werden von der Stadtwerke Schwentinental GmbH festgesetzt und am Eingang des Bades ausgehangen. Diese sind ebenfalls einsehbar auf der Webseite unter: www.stadtwerke-schwentinental.de/freibad/oeffnungszeiten
4.2
Einlass in das Bad wird nur bis 45 Minuten vor dem täglichen Betriebsschluss gewährt.
4.3
Die Becken sind 30 Minuten vor Betriebsschluss zu verlassen.   
4.4
Für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstal-tungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.
4.5
Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung.
4.6
Erworbene Eintrittskarten oder andere Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet.
4.7
Die an der Kasse erhaltene Eintrittskarte bzw. der beim Erwerb der Eintrittskarte ausgegebene Kassenbon ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren.   
4.8
Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

5. Zutritt

5.1
Der Besuch des Betriebes steht grundsätzlich jeder Person frei; für bestimmte Fälle können Einschränkungen geregelt werden.             
5.2
Jeder Nutzer muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte für das Bad sein. Bei Betreten des Bades ist eine Weitergabe der Eintrittskarte nicht zulässig.
5.3
Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich. Weitergehende Regelungen und Altersbeschränkungen (z. B. Sprunganlage, Wasser-rutschen etc.) sind möglich.            
5.4
Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.          
5.5
Der Zutritt ist u. a. Personen nicht gestattet:     
• die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,          
• die Tiere mit sich führen,        
• die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.        

6. Verhaltensregeln      

6.1
Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. 
6.2
Die Einrichtungen des Bades einschließlich der Leihartikel sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Nutzer für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.        
6.3
Barfußbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Mitgebrachte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Rollatoren sowie Rollkoffer sind vor Betreten des Barfußbereiches durch den Nutzer oder deren Begleitperson zu reinigen.            
6.4
Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Nutzer kommt.
6.5
Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung.      
6.6
Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden. Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. sind nicht erlaubt.  
6.7
Jeder Nutzer hat sich auf die in einem Badebetrieb typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen.
6.8
Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Personals gestattet.        
6.9     
Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und verzehrt werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt.
6.10
Zerbrechliche Behälter (z. B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
6.11
Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.
6.12
Das Benutzen und Mitbringen von Wasserpfeifen und Shishas ist nicht gestattet.            
6.13
Fundsachen sind dem Personal zu übergeben und werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.
6.14
Garderobenschränke und Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.

7. Haftung

7.1
Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Nutzer aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
7.2
Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme an den angebotenen, im Eintrittspreis beinhalteten Veranstaltungen. 7.3
Die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 Satz 1 und 2 gilt auch für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge.
7.4
Dem Nutzer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers wird keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände übernommen.
7.5
Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Nutzers, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.           
7.6
Bei schuldhaftem Verlust der Schließfach Schlüssel werden 30,- Euro Pauschalbetrag in Rechnung gestellt. Dem Nutzer wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag.
7.7
Der Betreiber ist bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der folgenden Verbraucher-schlichtungsstelle teilzunehmen:
Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e.V.    
Straßburger Straße 8     
77694 Kehl am Rhein

8. Allgemeine Verhaltensregeln im Badebetrieb

8.1
Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich.
8.2
Findet ein Badegast die Umkleidekabine verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er die unverzüglich dem Aufsichtspersonal mitzuteilen. 
8.3
Der Aufenthalt in den Becken ist nur in üblicher Badekleidung zulässig. Die Entscheidung darüber, ob eine Badekleidung diesen Anforderungen entspricht, trifft das Personal, wobei nach allgemeiner Sitte und Ordnung dabei entschieden wird.    
8.4
Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.
8.5
Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Nutzer.
8.6
Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.             
8.7
Die Sprunganlage darf nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt werden.
8.8
Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden.
8.9
Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.
8.10  
Die Wasserrutsche darf nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden.
8.11
Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten) sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Personals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
8.12
Unfälle sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden.     
8.123
Bei Gewitter ist der Aufenthalt im Beckenbereich verboten.

9. Geschlossene Personengruppen

9.1
Die Benutzung des Bades zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken sowie für Sportveranstaltungen bedarf einer vorhergehenden Genehmigung der Stadtwerke Schwentinental GmbH.
9.2
Bei geschlossenen Personengruppen (Schulklassen, Vereine u.a.) hat der jeweils verantwortliche Leiter für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung und der übrigen Anordnungen zu sorgen und ist für die Beachtung der Haus- und Badeordnung mitverantwortlich.   
9.3
Schulklassen, Schwimmvereine, Jugendgruppen u.a. wird die Benutzung nur unter Führung eines verantwortlichen Leiters gestattet.

10. Füttern von Tieren

Das füttern von Tieren ist verboten (Möwen, Pfauen etc.).