Informationen Gas- und Fernwärmepreisbremse

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Strom-, Gas- & Wärmepreisbremse für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023.
Ab wann wird der Entlastungsbetrag berücksichtigt?
Die Energiepreisbremsen gelten ab März 2023, werden jedoch rückwirkend zum 01.01.2023 berücksichtigt.

 

Fernwärme und Contracting

Fernwärme

Die Versorgung mit Fernwärme über Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zählt zu einem der kostengünstigsten und effizientesten Arten der Wärmeversorgung. Die Stadt Schwentinental hatte sich schon 1994 zusammen mit der Wankendorfer Baugenossenschaft für die Versorgung der städtischen Liegenschaften, der Wohnblöcke der Wankendorfer sowie des Freibades dafür entschieden. An das rund 2,6 km lange Inselnetz sind mittlerweile ca. 226 Wohnungen sowie 12 weitere Gebäude angeschlossen. Zwei Gasmotoren mit je 210 kW el. Leistung erzeugen im Jahr ca. 5 GWh Wärme und rund 6% des in Schwentinental abgegebenen Stromes.

Die Fernwärmepreise sind über eine Preisgleitklausel an die Entwicklung des Gaspreises gekoppelt. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der angehängten Veröffentlichung.

Für Anfragen zu Hausanschlüssen steht Ihnen unsere Technik gern zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Henning Jahn

Meister Netzbetrieb Gas/Wasser/Wärme


Contracting

Die Stadtwerke Schwentinental bietet Ihnen die Übernahme und den Betrieb einer Wärmeerzeugungsanlage an. Sie als Kunde zahlen dann nur noch monatlich einen Wärmepreis und hben keinerlei Sorgen mit der Energiebeschaffung und Wartung der Anlage. Zur Absicherung der Finanzierung wird in der Regel eine Eintragung ins Grundbuch vorgenommen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Interesse haben.

Ihr Ansprechpartner

Sebastian Poth

Leiter Vertrieb und Kundenservice