Grund- und Ersatzversorgung Gas
Grund- und Ersatzversorgung Erdgas
Grundversorgung
Die Stadtwerke Schwentinental sind Ihr Ansprechpartner, innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes, für die Grund- und Ersatzversorgung (§36 Abs. 2 EnWG).
Über die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) ist die Grundversorgungspflicht für Letztverbraucher, welche Energie überwiegend für den Eigenverbrauch beziehen, geregelt.
Ersatzversorgung
Die Stadtwerke Schwentinental übernehmen gemäß § 38 EnWG die Ersatzversorgung, wenn:
- Ihr Erdgasbezug keinem Gasliefervertrag zugeordnet werden kann
- Ihr eigentlicher Erdgaslieferant, z.B. aufgrund einer Insolvenz, seinen Lieferpflichten nicht mehr nachkommt.
Preisblätter Grund- und Ersatzversorgung Gas gültig ab 01.04.2024
Preisblatt Grundversorgung Gas ab 01.04.2024
Preisblatt Ersatzversorgung Gas ab 01.04.2024
Preisblatt Ersatzversorgung Gas Gewerbe
Ersatzversorgung Gas Gewerbe gültig ab 01.01.2023
Abwendungsvereinbarung
Abwendungsvereinbarung
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