Grund- und Ersatzversorgung Gas

Grund- und Ersatzversorgung Erdgas

Grundversorgung

Die Stadtwerke Schwentinental sind Ihr Ansprechpartner, innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes, für die Grund- und Ersatzversorgung (§36 Abs. 2 EnWG).

Über die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) ist die Grundversorgungspflicht für Letztverbraucher, welche Energie überwiegend für den Eigenverbrauch beziehen, geregelt. 

Ersatzversorgung

Die Stadtwerke Schwentinental übernehmen gemäß § 38 EnWG die Ersatzversorgung, wenn:

- Ihr Erdgasbezug keinem Gasliefervertrag zugeordnet werden kann
- Ihr eigentlicher Erdgaslieferant, z.B. aufgrund einer Insolvenz, seinen Lieferpflichten nicht mehr nachkommt.

Preisblätter Grund- und Ersatzversorgung Gas gültig ab 01.04.2024

Preisblatt Grundversorgung Gas ab 01.04.2024

Preisblatt Ersatzversorgung Gas ab 01.04.2024



Preisblatt Ersatzversorgung Gas Gewerbe

Ersatzversorgung Gas Gewerbe gültig ab 01.01.2023


Abwendungsvereinbarung

Abwendungsvereinbarung

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