Grund- und Ersatzversorgung Erdgas
Grundversorgung
Die Stadtwerke Schwentinental sind Ihr Ansprechpartner, innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes, für die Grund- und Ersatzversorgung (§36 Abs. 2 EnWG).
Über die Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) ist die Grundversorgungspflicht für Letztverbraucher, welche Energie überwiegend für den Eigenverbrauch beziehen, geregelt.
Ersatzversorgung
Die Stadtwerke Schwentinental übernehmen gemäß § 38 EnWG die Ersatzversorgung, wenn:
- Ihr Erdgasbezug keinem Gasliefervertrag zugeordnet werden kann
- Ihr eigentlicher Erdgaslieferant, z.B. aufgrund einer Insolvenz, seinen Lieferpflichten nicht mehr nachkommt.
Rückwirkende Gaspreisanpassung zum 01.10.2022
Die Stadtwerke Schwentinental GmbH passt aufgrund des Wegfalls der geplanten Gasbeschaffungsumlage sowie der temporären Senkung der Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen auf 7 % vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 rückwirkend zum 01.10.2022 die Gaspreise in der Grundversorgung an.
Gern stehen wir Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung:
info@stadtwerke-schwentinental.de
0431 – 220 82 41 0
Preisblätter Grund- und Ersatzversorgung Gas gültig ab 01.01.2023
Preisblatt Grundversorgung Gas gültig ab 01.01.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Gas gültig ab 01.01.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Gas Gewerbe
Ersatzversorgung Gas Gewerbe gültig ab 01.01.2023

Abwendungsvereinbarung
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