Grund- und Ersatzversorgung Strom
Grundversorgung
Die Stadtwerke Schwentinental sind Ihr Ansprechpartner, innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes, für die Grund- und Ersatzversorgung (§36 Abs. 2 EnWG).
Über die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) ist die Grundversorgungspflicht für Letztverbraucher, welche Energie überwiegend für den Eigenverbrauch beziehen, geregelt.
Ersatzversorgung
Die Stadtwerke Schwentinental übernehmen gemäß § 38 EnWG die Ersatzversorgung, wenn:
- Ihr Strombezug keinem Stromliefervertrag zugeordnet werden kann
- Ihr eigentlicher Stromlieferant, z.B. aufgrund einer Insolvenz, seinen Lieferpflichten nicht mehr nachkommt.
Preisblatt Ersatz- und Grundversorgung ab 01.01.2022
Preisblatt Ersatz- und Grundversorgung der Stadtwerke Schwentinental GmbH gültig ab 01.01.2022
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Gewerbe ab 23.12.2021
Preisblatt Ersatzversorgung Strom Gewerbe gültig ab 23.12.2021
Abwendungsvereinbarung
Abwendungsvereinbarung
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