Grund- und Ersatzversorgung Strom
Grundversorgung
Die Stadtwerke Schwentinental sind Ihr Ansprechpartner, innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes, für die Grund- und Ersatzversorgung (§36 Abs. 2 EnWG).
Über die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) ist die Grundversorgungspflicht für Letztverbraucher, welche Energie überwiegend für den Eigenverbrauch beziehen, geregelt.
Ersatzversorgung
Die Stadtwerke Schwentinental übernehmen gemäß § 38 EnWG die Ersatzversorgung, wenn:
- Ihr Strombezug keinem Stromliefervertrag zugeordnet werden kann
- Ihr eigentlicher Stromlieferant, z.B. aufgrund einer Insolvenz, seinen Lieferpflichten nicht mehr nachkommt.
Preisblätter Grund- und Ersatzversorgung Strom gültig ab 01.01.2023
Preisblatt Grundversorgung Strom gültig ab 01.01.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Strom gültig ab 01.01.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Gewerbe gültig ab 01.01.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Gewerbe gültig ab 01.01.2023
Preisblatt Ersatz- und Grundversorgung der Stadtwerke Schwentinental GmbH gültig ab 01.07.2022
Abwendungsvereinbarung
Abwendungsvereinbarung
Abwendungsvereinbarung zum Download