Grund- und Ersatzversorgung Strom
Grundversorgung
Die Stadtwerke Schwentinental sind Ihr Ansprechpartner, innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes, für die Grund- und Ersatzversorgung (§36 Abs. 2 EnWG).
Über die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) ist die Grundversorgungspflicht für Letztverbraucher, welche Energie überwiegend für den Eigenverbrauch beziehen, geregelt.
Ersatzversorgung
Die Stadtwerke Schwentinental übernehmen gemäß § 38 EnWG die Ersatzversorgung, wenn:
- Ihr Strombezug keinem Stromliefervertrag zugeordnet werden kann
- Ihr eigentlicher Stromlieferant, z.B. aufgrund einer Insolvenz, seinen Lieferpflichten nicht mehr nachkommt.
Preisblätter Grund- und Ersatzversorgung gültig ab 01.01.2024
Preisblatt Grundversorgung Strom ab 01.01.2024
Preisblatt Ersatzversorgung Strom ab 01.01.2024
Preisblatt Ersatzversorgung Gewerbe gültig ab 01.01.2023
Preisblatt Ersatzversorgung Gewerbe gültig ab 01.01.2023
Abwendungsvereinbarung
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