Grund- und Ersatzversorgung Strom

Grundversorgung

Die Stadtwerke Schwentinental sind Ihr Ansprechpartner, innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes, für die Grund- und Ersatzversorgung (§36 Abs. 2 EnWG).

Über die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) ist die Grundversorgungspflicht für Letztverbraucher, welche Energie überwiegend für den Eigenverbrauch beziehen, geregelt. 

Ersatzversorgung

Die Stadtwerke Schwentinental übernehmen gemäß § 38 EnWG die Ersatzversorgung, wenn:

- Ihr Strombezug keinem Stromliefervertrag zugeordnet werden kann
- Ihr eigentlicher Stromlieferant, z.B. aufgrund einer Insolvenz, seinen Lieferpflichten nicht mehr nachkommt.

 

Preisblätter Grund- und Ersatzversorgung Strom gültig ab 01.01.2023

Preisblatt Grundversorgung Strom gültig ab 01.01.2023

Preisblatt Ersatzversorgung Strom gültig ab 01.01.2023

Preisblatt Ersatzversorgung Gewerbe gültig ab 01.01.2023

Preisblatt Ersatzversorgung Gewerbe gültig ab 01.01.2023

Preisblatt Ersatz- und Grundversorgung der Stadtwerke Schwentinental GmbH gültig ab 01.07.2022

Abwendungsvereinbarung

Abwendungsvereinbarung

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