Grund- und Ersatzversorgung Strom

Grundversorgung

Die Stadtwerke Schwentinental sind Ihr Ansprechpartner, innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes, für die Grund- und Ersatzversorgung (§36 Abs. 2 EnWG).

Über die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) ist die Grundversorgungspflicht für Letztverbraucher, welche Energie überwiegend für den Eigenverbrauch beziehen, geregelt. 

Ersatzversorgung

Die Stadtwerke Schwentinental übernehmen gemäß § 38 EnWG die Ersatzversorgung, wenn:

- Ihr Strombezug keinem Stromliefervertrag zugeordnet werden kann
- Ihr eigentlicher Stromlieferant, z.B. aufgrund einer Insolvenz, seinen Lieferpflichten nicht mehr nachkommt.

Preisblätter Grund- und Ersatzversorgung gültig ab 01.01.2024

Preisblatt Grundversorgung Strom ab 01.01.2024

Preisblatt Ersatzversorgung Strom ab 01.01.2024



Preisblatt Ersatzversorgung Gewerbe gültig ab 01.01.2023

Preisblatt Ersatzversorgung Gewerbe gültig ab 01.01.2023


Abwendungsvereinbarung

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