Informationen Gas- und Fernwärmepreisbremse
Die Bundesregierung plant die Einführung einer Strom-, Gas- & Wärmepreisbremse für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023.
Ab wann wird der Entlastungsbetrag berücksichtigt?
Die Energiepreisbremsen gelten ab März 2023, werden jedoch rückwirkend zum 01.01.2023 berücksichtigt.

Berechnung Gaspreisbremse
Beispiel Ausweisung Entlastungsbetrag Gas Jahresverbrauchsabrechnung
Informationen zur Dezember-Soforthilfe bei Erdgas - Lieferungen (EWSG)
Private Verbraucher und Unternehmen müssen aufgrund des Krieges in der Ukraine mit stark gestiegenen Preisen für Gas rechnen und planen. Der Staat möchte daher die teilweise erheblichen Mehrbelastungen abfedern. Deshalb erhalten viele Erdgaskunden eine Dezember – Soforthilfe, welche aus Mitteln des Bundes finanziert wird. Im März 2023 wird diese Dezember - Soforthilfe dann durch eine Gaspreisbremse ergänzt.
Wer erhält die Soforthilfe?
Haushalts- und Gewerbekunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh erhalten einen einmaligen Entlastungsbetrag für den Liefermonat Dezember 2022.
Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM), die mehr als 1,5 Millionen kWh/a verbrauchen, müssen uns bis spätestens 31. Dezember 2022 in Textform mitteilen, dass sie einen Anspruch auf die Entlastung haben.
Was haben Verbraucherinnen und Verbraucher zu beachten, um die Dezemberhilfe zu erhalten?
Die Einmalzahlung des Gasabschlages bezieht sich lediglich auf Ihre Gaskosten. Bitte zahlen Sie weiterhin Ihre Abschläge für Strom und Wasser.
Wenn Sie einen Dauerauftrag haben:
Reduzieren Sie bitte den Abschlag um die Höhe des Gasabschlags. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, schreiben wir Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut und verrechnen diesen mit der kommenden Jahresverbrauchsabrechnung im Januar 2023.
Wenn uns von Ihnen eine gültige Einzugsermächtigung vorliegt:
Sie brauchen nichts tun. Der Gasabschlag wird durch uns nicht eingezogen.
Wenn Sie Ihre Überweisung monatlich vornehmen:
Reduzieren Sie bitte den Abschlag um die Höhe des Gasabschlags. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, schreiben wir Ihnen die zu viel geleistete Zahlung gut und verrechnen diesen mit der kommenden Jahresverbrauchsabrechnung im Januar 2023.
Wird die genaue Höhe des Gasabschlages übernommen?
Nein. Als Kunde der Stadtwerke Schwentinental GmbH werden Ihre Gaskosten auf 11 Abschläge verteilt. Die Höhe der Einmalzahlung wurde von der Bundesregierung jedoch auf 1/12 der Gaskosten festgesetzt. Da 1/12 weniger ist als 1/11 wird der übernommene monatliche Abschlag abweichen.
Berechnung des Betrages für die Einmalzahlung
Die Berechnung wurde von der Bundesregierung wie folgt festgesetzt: 1/12 Ihres Jahresverbrauchs multipliziert mit dem Arbeitspreis Gas, wie er im Dezember 2022 bei Ihnen gilt. Hinzu kommt 1/12 des Grundbetrages laut Ihrem Gastarif.
Ist es möglich den Abschlag zu erhöhen, um die Dezemberhilfe zu steigern?
Nein, eine Erhöhung Ihrer Abschlagszahlung hätte keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Einmalhilfe im Dezember. Diese richtet sich nach einer Prognose über Ihren diesjährigen Gasverbrauch. Dort fließen u.a. auch Aspekte wie Ihr Vorjahresverbrauch sowie Witterungsgegebenheiten mit ein.
Weitere gesetzliche Hinweise:
Da die Soforthilfe unabhängig vom Verbrauch für den Monat Dezember 2022 erfolgt, lohnt es sich für Sie weiterhin, Energie einzusparen. Denn diese Energieeinsparungen wirken sich zusätzlich kostenreduzierend zur Soforthilfe aus.
Aktuell keine Sonderverträge für Strom und Gas
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der angespannten Situation am Energiemarkt bieten wir aktuell keine Sonderverträge für Strom und Gas an.
Bei Fragen zu unseren Verträgen wenden Sie sich gerne unter der 0431/2208241-0 an die Kolleginnen und Kollegen des Kundencenters.
Seit 2010 liefern die Stadtwerke Schwentinental bereits Erdgas, im Jahr 2012 wurde dann das Gasnetz in Schwentinental übernommen und die SWS sind somit erstmalig Gasnetzbetreiber in Schwentinental. Zudem sind die SWS seit 1. Januar 2016 auch Grundversorger.
Nahezu zwei Drittel der in Schwentinental mit Gas versorgten Kunden hat sich für die Stadtwerke Schwentinental als Gasanbieter entschieden. Neben einem attraktiven Preismodell spricht die Kundennähe vor Ort sowie die Abrechnung aus einer Hand für eine Versorgung durch die SWS.
Der Einkauf erfolgt am europäischen Großhandelsmarkt. Die Preisvorteile können so direkt an den Endkunden weitergegeben werden. Auch mit dem Produkt Ökogas betraten die SWS Anfang 2012 Neuland. Über ein ausgeklügeltes System wird das bei der Nutzung von Erdgas entstehende CO2 kompensiert und somit kann jeder mit der Entscheidung zum Ökogas etwas aktiv für den Klimaschutz tun.
Wir bieten Ihnen eine sichere Versorgung, den persönlichen Service, die unmittelbare Nähe und optimale Erreichbarkeit durch unsere Mitarbeiter im Kundencenter und Vertrieb.
Ihre Ansprechpartner
Sebastian Poth
Leiter Vertrieb und Kundenservice
- Telefon: 0431 220 8241-171
- sebastian.poth@stadtwerke-schwentinental.de
Bjarne Bahn
Vertrieb
- Telefon: 0431 220 8241-180
- bjarne.bahn@stadtwerke-schwentinental.de
Hans-Jürgen Tölle
Vertrieb
- Telefon: 0431 220 8241-175
- hans.toelle@stadtwerke-schwentinental.de